Die Lehrgangsgebühren unserer Studiengänge können semesterweise oder in Monatsraten bezahlt werden. Bei der Höhe möglicher Raten können individuelle Absprachen getroffen werden. Zusätzlich bieten sich folgende Unterstützungen an:
- Steuerliche Absetzbarkeit von Studiengebühren in voller Höhe, da bereits ein Berufsabschluss vorhanden ist
- Beteiligung des Arbeitgebers, anteilige Gehaltsumwandlungen
- Inanspruchnahme von Studienkrediten (z.B. KfW)
- ggf. Förderung ESF / Weiterbildungsscheck in Sachsen über SAB