Bildung - Allgemeine Geschäftsbedingungen

Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Durchführung von Schulungs- und Fortbildungsveranstaltungen jeder Art, insbesondere für Seminare, Trainings, Workshops, In-House-Trainings und Lehrgänge.

Der Auftragnehmer ist berechtigt, zur Erfüllung des Auftrages/Vertrages eigenes Personal und/oder fachkundige Dritte sowie datenverarbeitende Unternehmen hinzuzuziehen. Er ist berechtigt, Unteraufträge an Dritte zu vergeben und die von ihm gegenüber dem Auftraggeber zu erbringenden Leistungen ganz oder teilweise von Dritten ausführen und erbringen zu lassen. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten nicht, soweit für bestimmte Schulungsleistungen zwingende gesetzliche Vorschriften abweichende Regelungen enthalten.

Anmeldung und Bestätigung

An den Bildungsmaßnahmen der media project GmbH und media project Institut für IT- und Managementtechnologien gGmbH (media project Gruppe / Auftragnehmer) kann jeder teilnehmen, der die Zugangsvoraussetzungen des angebotenen Seminars erfüllt. Zu den Seminaren, Trainings, Workshops und Coachings kann man sich telefonisch, schriftlich, per Telefax oder online über die Website anmelden. Telefonische Anmeldungen müssen schriftlich bestätigt werden. In der Regel kann unser Angebot/Anmeldeformular ausfüllt und mit rechtsverbindlicher Unterschrift/Stempel versehen werden. Nach Eingang der Anmeldung wird umgehend eine telefonische bzw. schriftliche Teilnahme-/Auftragsbestätigung (jedoch spätestens 2 Werktage vor Seminarbeginn) erteilt. Die Daten der Teilnehmer werden EDV-gestützt verarbeitet. Der Datenschutz ist gewährleistet. Die Teilnehmerzahl ist aus pädagogischen und räumlichen Gründen begrenzt. Bei Veranstaltungen mit begrenzter Teilnehmerzahl werden die Anmeldungen bzw. Beauftragungen in der Reihenfolge ihres Einganges bei der media project Gruppe berücksichtigt.

Rücktritt/Stornierung des Auftraggebers

Verträge und Anmeldungen können, wenn nicht anders vereinbart, bis zu 4 Wochen vor Beginn durch die Teilnehmer/Auftraggeber widerrufen werden. Bei Widerruf innerhalb einer Frist von 2 Wochen bis 4 Wochen vor Beginn wird eine Bearbeitungsgebühr von 25% der Teilnahmegebühren, mindestens aber 50,00 €, erhoben. Bei Widerruf innerhalb von 2 Wochen vor Beginn erhöht sich die Bearbeitungsgebühr auf 50% der Teilnahmegebühren, bei Nichterscheinen zum Lehrgang werden 100% der Teilnahmegebühren erhoben. Es können ersatzweise andere, als die namentlich gemeldeten Personen, die Veranstaltung besuchen. Als Basis der Berechnung gilt auch bei geförderten Veranstaltungen der volle Vertragspreis. Sollte sich nach Vertragsabschluss herausstellen, dass die Zulassungsvoraussetzungen nicht erfüllt sind (z.B. Abstimmung mit dem Kostenträger, Zugehörigkeit Zielgruppe, spezielle Zugangsvoraussetzungen etc.), behält sich die media project Gruppe die fristlose Vertragskündigung vor. Die Anmeldung/Vertragsabschluss erfolgt bei geförderten Maßnahmen/Projekten grundsätzlich vorbehaltlich der Förderung durch den Kostenträger. Sollte die Förderung nicht zustande kommen, können beide Seiten kostenfrei vom Vertrag zurücktreten. Sollte eine bewilligte Förderung durch Gründe, die der Teilnehmer / Auftraggeber zu verantworten hat, widerrufen werden, behält sich die media project Gruppe Schadensersatz vor. Bei Veranstaltungen, die für einen Vertragspartner zur Durchführung vorgesehen sind, ist der Auftraggeber an den Vertrag gebunden. Dies gilt insbesondere für vereinbarte spezifische Firmenschulungen.

Das Recht des Auftraggebers, sich nach bestehenden gesetzlichen Bestimmungen bei Vorliegen von Pflichtverletzungen seitens des Auftragnehmers vom Vertrag zu lösen, bleibt hiervon unberührt. Insbesondere bleibt hiervon unberührt das Recht des Auftraggebers zur außerordentlichen Kündigung bei Vorliegen eines wichtigen Grundes.

Wenn nicht anders vereinbart, gelten für den Rücktritt nach Lehrgangsbeginn die gesetzlichen Regelungen.

Absage der Veranstaltung durch den Auftragnehmer

Der Auftragnehmer ist berechtigt, eine Schulungsveranstaltung, insbesondere auch eine vereinbarte spezifische Firmenschulung, bei Vorliegen von Gründen, die er nicht zu vertreten hat, insbesondere bei Ausfall/Krankheit des Dozenten oder zu geringer Teilnehmerzahl, abzusagen. Eine zu geringe Teilnehmerzahl liegt in aller Regel dann vor, wenn die Veranstaltung von weniger als 50 % der von dem Auftragnehmer kalkulierten Teilnehmerzahl gebucht wurde. Die Benachrichtigung der Teilnehmer / des Auftraggebers der Schulungsveranstaltung erfolgt in diesem Fall an die im Rahmen der Anmeldung angegebene Anschrift des Teilnehmers. Wir schlagen Ihnen einen Ersatztermin vor oder es werden Ihnen bereits gezahlte Vergütungen für die Veranstaltung in diesen Fällen per Überweisung unter Bekanntgabe der gültigen Bankverbindung zurückerstattet. Weitergehende Ansprüche seitens des Auftraggebers gegenüber dem Auftragnehmer, insbesondere Ansprüche auf Schadensersatz, sind in diesen Fällen ausgeschlossen.

Seminardurchführung

Die media project Gruppe verpflichtet sich, die Seminare, Trainings, Workshops und Coachings in bester Qualität, entsprechend nach den individualvertraglichen Vereinbarungen oder, falls derartige Vereinbarungen nicht bestehen, nach dem jeweiligen gedruckten Programminhalt des Angebotes. Dazu werden nur fachlich und pädagogisch geeignete Dozenten/Lehrkräfte eingesetzt, nur Räumlichkeiten genutzt, die nach Art, Größe und Ausstattung zur Erreichung des Lehrgangsziels geeignet sind sowie alle Teilnehmer über alle organisatorischen und inhaltlichen Rahmenbedingungen zeitnah informiert. Der Auftragnehmer behält sich Änderungen der Schulungsinhalte vor, sofern diese das Veranstaltungsziel nicht grundlegend verändern. Alle Zeitangaben beziehen sich auf Unterrichtseinheiten à 45 Minuten, wenn nicht etwas anderes vereinbart ist. Die angegebenen Termine sind Orientierungswerte. Die media project Gruppe behält sich vor, aus organisatorischen Gründen bzw. bei Ausfall des Dozenten Terminänderungen vorzunehmen. Diese werden mit den Teilnehmern/Auftraggebern im Vorfeld abgestimmt bzw. alle Teilnehmer informiert. Die Teilnehmer verpflichten sich, regelmäßig an den Lehrveranstaltungen teilzunehmen und alle den Schulungs-/Trainingsbetrieb betreffende Regelungen (z.B. Hausordnung, Prüfungsordnung etc.) einzuhalten. Dazu erfolgt zu Beginn jedes Lehrgangs eine Belehrung. Die media project Gruppe behält sich vor, Teilnehmer an Lehrgängen von diesen auszuschließen, wenn nachweisbar festzustellen ist, dass das Lehrgangsziel durch den Teilnehmer nicht erreicht werden kann oder wenn trotz Abmahnung wiederholt grob fahrlässig oder vorsätzlich gegen die Pflichten des Teilnehmers verstoßen wurde. In diesem Fall hat der Teilnehmer die Lehrgangsgebühren anteilig für den bereits erteilten Unterricht zu entrichten. Überbezahlte Beträge werden per Überweisung unter Bekanntgabe der gültigen Bankverbindung erstattet. Der Teilnehmer hat der media project Gruppe einen ggf. entstandenen Schaden zu ersetzen.

Es besteht kein Anspruch auf vollständige oder teilweise Durchführung einer Schulungsveranstaltung durch einen bestimmten Dozenten oder an einem bestimmten Unterrichtsort.

Die Durchführung einer Schulungsveranstaltung am Ort des Auftraggebers (In-House-Training) oder an einem anderen vom Auftraggeber vorgegebenen Ort bedarf der ausdrücklichen vertraglichen Vereinbarung. Voraussetzung für die Durchführung einer solchen Schulung ist zudem die kostenfreie Zurverfügungstellung eines geeigneten Raumes durch den Auftraggeber mit vorher abzustimmender (Moderations-) Technik.

Prüfungen, Zeugnisse, Teilnahmebescheinigungen

Im Hinblick auf Prüfungen, gleich welcher Art, welche seitens des Auftragnehmers für den Auftraggeber durchgeführt werden, gilt die Prüfungsordnung des Auftragnehmers.

Der Auftraggeber ist an die vom Auftragnehmer vorgegebenen Prüfungstermine gebunden. Ein Anspruch des Auftraggebers gegenüber dem Auftragnehmer auf eine Verlegung des vom Auftragnehmer vorgegebenen Prüfungstermins besteht nicht. Der Auftraggeber kann jedoch vom Auftragnehmer im Falle der auftraggeberseits unverschuldeten Nichtteilnahme am Prüfungstermin die Ableistung der Prüfung zu einem anderen einvernehmlich zu vereinbarenden Termin verlangen, wenn der hiermit verbundene organisatorische Aufwand für den Auftragnehmer nicht unzumutbar ist und der Auftraggeber die mit der gesonderten Prüfung verbundenen Mehrkosten gegenüber dem Auftragnehmer übernimmt. Die Abnahme von Prüfungen und die Ausgabe von Zeugnissen richten sich nach der Prüfungsordnung der media project Gruppe in ihrer jeweiligen Fassung. Wer regelmäßig an der Maßnahme teilgenommen hat, erhält ein Abschlusszertifikat /-zeugnis. Das Zertifikat/Zeugnis enthält Angaben zu Art und Umfang der vermittelten Inhalte, zur Lehrgangsdauer sowie die Bewertungen von durchgeführten Leistungskontrollen/ Tests / Prüfungen. Die Zusendung / Übergabe der Zertifikate an den AN erfolgt erst nach vollständiger Begleichung der Teilnehmer-/Seminargebühr. Für Zertifikat/Zeugnis-Duplikate wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 5,00 Euro zzgl. Mwst. per Vorkasse erhoben.

Haftung

Gegen alle Unfälle während der Unterrichtszeit und auf dem direkten Wege von und zur Unterrichtsstätte sind die Teilnehmer von Vollzeitseminaren im Rahmen der gesetzlichen Unfallversicherung der Bildungseinrichtungen der media project Gruppe versichert, soweit die gesetzliche Unfallversicherung zuständig ist. Der Auftragnehmer haftet nicht für den Diebstahl oder den Verlust der von Teilnehmern zur Veranstaltung mitgebrachten Gegenstände. Die media project Gruppe haftet für Personen- und Sachschäden nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit seitens des Auftragsnehmers.

Der TN haftet für Sachschäden nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit (s. auch Pkt. 4 der Hausordnung).

Preise und Modalitäten

Alle Preise verstehen sich als Nettopreise zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer. Der Auftraggeber ist nicht zu Skontoabzügen berechtigt. Fehlt es an einer konkreten Vergütungsabrede, so schuldet der Auftraggeber den Betrag, der marktüblich für die jeweilige Tätigkeit gezahlt wird. Der Auftraggeber ist berechtigt, für Schulungsleistungen, die sich über mehr als einen Termin erstrecken, auch ohne ausdrückliche vertragliche Vereinbarung angemessene Abschlagszahlungen für die von ihm erbrachten Leistungen zu verlangen. Als angemessen gilt ein Betrag, welcher dem Umfang der geleisteten Tätigkeit im Verhältnis zu der vertraglich geschuldeten gesamten Tätigkeit entspricht. Die Teilnahme-/Seminargebühr ist, wenn keine anderen Modalitäten vereinbart werden, zu Beginn des Kurses bzw. nach Übergabe der Rechnung ohne Abzug innerhalb einer Frist von 14 Tagen und unter Angabe der Rechnungsnummer auf eines der angegebenen Konten des Auftragnehmers zu überweisen. Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, Verzugszinsen in marktüblicher Höhe zu verlangen, mindestens aber 5%-Punkte über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank.

Datenschutz

Der Auftragnehmer ist verpflichtet, über alle Tatsachen, die ihm im Zusammenhang mit der Ausführung der Schulung bezüglich dem Auftraggeber zur Kenntnis gelangen, Stillschweigen zu bewahren, es sei denn, dass der Auftraggeber den Auftragnehmer schriftlich von dieser Verpflichtung entbunden hat.

Die Verschwiegenheitsverpflichtung besteht nicht, soweit die Offenlegung bestimmter Tatsachen oder Sachverhalte zur Wahrnehmung berechtigter Interessen des Auftragnehmers erforderlich ist. Insbesondere ist der Auftragnehmer von der Verschwiegenheitsverpflichtung entbunden, soweit er nach den Versicherungsbedingungen seiner Haftpflichtversicherung zu Information und Mitwirkung gegenüber dem Versicherer oder Dritten verpflichtet ist.

Der Auftragnehmer ist berechtigt, Daten und Tatsachen sowie Sachverhalte, die den Auftraggeber betreffen, zu speichern und im Rahmen der Erfüllung des Vertrages zu verwenden und zu verwerten. Wenn im Zusammenhang mit einer Förderung von einem Kostenträger Evaluierungen der Teilnehmerdaten erfolgen, erklären sich die Teilnehmer / Auftraggeber damit einverstanden.

Der Auftraggeber erklärt sich bereit, in einer Referenzliste des Auftragnehmers, die an Dritte ausgehändigt werden darf, mit seiner Bezeichnung sowie Anschrift geführt zu werden.

Vertragsstrafenregelung

Sofern der Auftraggeber Schulungsunterlagen unter Verstoß gegen bestehende Schutzrechte des Auftragnehmers gebraucht, insbesondere bei unzulässiger Vervielfältigung und / oder Weitergabe an Dritte, ist der Auftraggeber verpflichtet, für jeden Fall der Zuwiderhandlung eine verwirkte Vertragsstrafe in Höhe von 1.000,00 Euro zu zahlen. Das Recht des Auftragnehmers, an Stelle der Vertragsstrafe einen höheren Schaden geltend zu machen, bleibt ausdrücklich vorbehalten.

Allgemeines

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen/Teilnahmebedingungen gelten für alle Bildungsmaßnahmen der media project Gruppe sowie für den Auftraggeber. Für spezielle Maßnahmen können zusätzliche bzw. ergänzende Bestimmungen vereinbart werden. Alle Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform. Falls einzelne Bestimmungen des Vertrages und / oder dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sind oder werden sollten, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine solche zu ersetzen, die dem angestrebten Ziel der unwirksamen in rechtlich zulässiger Weise soweit wie möglich nahe kommt. Für die Durchführung des Vertrages und die sich aus ihm im Einzelnen ergebenden Ansprüche gilt ausschließlich deutsches Recht. Erfüllungsort für die vom Auftragnehmer zu erbringenden Leistungen ist der vereinbarte Ort der Tätigkeitserbringung. Fehlt es an einer Vereinbarung über diesen Ort, so ist Erfüllungsort Dresden. Erfüllungsort für alle sonstigen beiderseitigen Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist Dresden, soweit dies zulässigerweise zwischen den Parteien vereinbart werden kann.

Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist Dresden, soweit dies zulässigerweise zwischen den Parteien vereinbart werden kann.

letzte Aktualisierung vom 15.07.2019